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Allgemeine Informationen zum Regionalbudget

 

Das Regionalbudget fördert Kleinprojekte, die die Ziele der ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland unterstützen. 

So sind Projekte förderfähig, die den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

 

Gefördert mit den Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".   

 

In Zusammenarbeit mit dem Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken kann die ILE FMB somit Projektträger bei der Umsetzung von Kleinprojekten unterstützen. 

 

Die ILE hat auch für das Jahr 2025 ein Regionalbudget beantragt, um weitere Kleinprojekte in der Region unterstützen zu können. Weitere Informationen dazu finden Sie im offiziellen Aufruf oder unter Regionalbudget 2025. Die Merkblätter und Antragsformulare finden Sie am Ende der Seite. Bitte beachten Sie die Regelungen zur Mitteilunug von Fördergeldern an die Finanzbehörden im Merkblatt zur Durchführung eines Kleinprojektes Kapitel B - 3. Unterpunkt.

 

Bitte informieren Sie sich als antragstellendes Gewerbe über die De-Minimis-Beihilfe-Bestimmungen.

 

Änderungen für das Regionalbudget 2025

Projektträger, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind bekommen ab 2025 die Bruttokosten gefördert. Diejenigen, die vorsteuerabzugsberechtigt sind erhalten die Förderung weiterhin auf die Nettokosten. Die Gesamtkosten dürfen dadurch nicht höher sein als 20.000 € brutto. 

 

Zuschüsse Dritter sind nicht länger von den förderfähigen Kosten abzuziehen. Sie sind nun zulässig, solange die Gesamtheit aller erhaltenen Mittel den förderfähigen Betrag nicht übersteigt.

 

Jetzt bis zu 80% Förderung auf die Bruttokosten eines Kleinprojektes möglich!

 

 

 

Ländliche Entwicklung in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

 

Was ist das Regionalbudget?

 

Was kann gefördert werden?

 

Was kann nicht gefördert werden?

 

Wer kann eine Förderung für ein Kleinprokjekt beantragen?

 

Wie hoch kann die Förderung ausfallen?

 

Wie werden die zu fördernden Projekte ausgewählt?

 

 

Zeitplan für das Regionalbudget 2025

→ bis 04.11.2024 Einreichen von Förderanfragen

→ November/Dezember 2024: Projektauswahl des Entscheidungsgremiums und Abschließen der privatrechtlichen Verträge

→ 01.01.2025 bis 20.09.2025 Projektumsetzung und Abrechnung

→ bis 01.10.2025 Einreichen der Durchführungsnachweise inklusive aller Anlagen beim ILE-Management als verantwortliche Stelle

→ ab Oktober 2025 Prüfung der Durchführungsnachweise und Auszahlung der Fördermittel

 

Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie hier und auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Toursimus.