Regionalbudget Förderaufruf 2027

Flyer Regionalbudget 2027


Jetzt Projektideen einreichen

 

Sie haben eine Idee für ein Projekt, das unsere Region bereichert, und suchen dafür finanzielle Unterstützung? Dann könnte das Regionalbudget 2027 der ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland genau das Richtige sein.

Über das Regionalbudget können Kleinprojekte mit bis zu 10.000 € unterstützt werden. Für das Jahr 2027 stehen, vorbehaltlich der Bewilligung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken, insgesamt bis zu 100.000 € zur Verfügung. Nutzen Sie die Chance und bringen Sie Ihre Idee auf den Weg. Gemeinsam können wir etwas in unserer Region bewegen - ganz nach unserem FMB-Motto: Fördern. Mitmachen. Bewegen.

 

Wer kann eine Förderung erhalten?

Eine Förderung können beispielsweise Vereine, Privatpersonen, Stiftungen, Kommunen, Kirchen oder Unternehmen beantragen. Das Projekt muss in einer der elf am Regionalbudget 2027 beteiligten Kommunen umgesetzt werden: 

Bindlach, Goldkronach, Grafengehaig, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Marktleugast, Marktschorgast, Neuenmarkt, Trebgast und Wirsberg.

Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem die Angabe einer Steuernummer des Projektträgers.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden können Kleinprojekte mit förderfähigen Gesamtausgaben von mind. 625 € und maximal 20.000 €. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Pro Kleinprojekt ist eine Förderung von maximal 10.000 € möglich. Skonti, Boni und Rabatte werden bei der Berechnung der förderfähigen Kosten berücksichtigt bzw. abgezogen.

 

 

Regionalbudget 2027 _ Gebietskulisse

Welche Projekte können gefördert werden?

Das Regionalbudget unterstützt Kleinprojekte, die einen Beitrag zur Entwicklung unserer Region leisten.


Förderfähig können beispielsweise Projekte sein, die

  • das bürgerschaftliche Engagement stärken,

  • die Lebensqualität vor Ort verbessern,

  • Begegnung und Gemeinschaft fördern,

  • einen Beitrag zu Natur-, Umwelt- oder Klimaschutz leisten,

  • Kultur, Brauchtum, Freizeit oder Tourismus stärken,

  • die Orts- und Innenentwicklung unterstützen,

  • die Grundversorgung verbessern oder

  • die regionale Identität und das Miteinander in der ILE FMB stärken.

 

 

Wie werden die Projekte ausgewählt?

Die eingereichten Kleinprojekte werden anhand der Auswahlkriterien der ILE FMB bewertet. Über die Auswahl der Projekte entscheidet das Entscheidungsgremium der ILE FMB. In diesem sind alle elf am Regionalbudget beteiligten Kommunen vertreten.

 

Berücksichtigt werden unter anderem:

  • innovativer Ansatz,

  • Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume,

  • Beitrag zur Innenentwicklung,

  • Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie Kulturlandschaft,

  • Tourismus, Freizeit, Kultur, Brauchtum und Erlebniswert,

  • Beitrag zu den Handlungszielen des ILE-Konzepts,

  • Bedeutung und Reichweite für die ILE-Region sowie Stärkung der regionalen Identität,

  • Beteiligung der Bürgerschaft und bürgerschaftliches Engagement.

 

 

Welche Fristen gelten?

 

  • Einreichung der Förderanfrage: 
    bis Montag, den 30. November 2026, 12 Uhr

  • Umsetzung und Bezahlung des Projekts: 

    bis 20. September 2027

  • Einreichung der vollständigen Abrechnungsunterlagen 
    bei der ILE FMB:
     

    bis 1. Oktober 2027
       

Sie haben eine Projektidee – wie geht es weiter?

Eine Förderanfrage für ein Kleinprojekt kann ab sofort bis spätestens 30. November 2026, 12:00 Uhr bei der Geschäftsstelle der ILE FMB eingereicht werden.

Wichtig: Mit dem Projekt darf vor Abschluss des privatrechtlichen Vertrags mit der ILE FMB noch nicht begonnen werden. Das bedeutet beispielsweise, dass noch keine Liefer- oder Leistungsverträge abgeschlossen und keine Materialien bestellt werden dürfen.


Nach Eingang der Förderanfragen prüft die Geschäftsstelle zunächst, ob die Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend bewertet das Entscheidungsgremium der ILE FMB die eingereichten Projekte anhand festgelegter Auswahlkriterien und entscheidet, welche Projekte gefördert werden können.

 

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird zwischen der ILE FMB und dem jeweiligen Projektträger ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen. Erst danach darf mit der Umsetzung des Projekts begonnen werden.
 

Förderlogo

 

Unterlagen und weitere Informationen
 

Die vollständigen Fördervoraussetzungen und Regelungen finden Sie im offiziellen Projektaufruf und in den dazugehörigen Unterlagen.

 

Sie habe noch keine Idee? 

Dann lassen Sie sich von den Kleinprojekten der letzten Jahre inspirieren! 

 

Noch Fragen?

Sie haben bereits eine Projektidee oder möchten wissen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zum Regionalbudget passt?

 

Dann melden Sie sich gerne bei mir. 

Ich unterstütze Sie bei den ersten Schritten und beantworte Ihre Fragen rund um die Antragstellung.

 

Kontakt

Carina Hein 

Tel.: 09227 9735750 

Mobil: 0151 57954954

 

 

ILE Fränkisches Markgrafen- und 

Bischofsland e.V.

Kulmbacher Str. 36

95367 Trebgast