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100.000 € für Ihre Projekte mit dem Regionalbudget der ILE FMB!

Sie suchen unkomplizierte und schnelle finanzielle Unterstützung für Ihr Projekt? Perfekt, denn die ILE FMB kann über das Regionalbudget wieder Projekte mit bis zu 10.000 € unterstützen! Nutzen Sie diese Chance und stellen Sie für Ihr Projekt einen Antrag auf Förderung bei der ILE Fränkisches Markgrafen- und Bischofsland, kurz ILE FMB! Machen Sie mit, wir fördern Sie! So können wir gemeinsam etwas in unserer Region bewegen. Ganz nach unserem FMB-Motto: Fördern Mitmachen Bewegen!
Wer kann eine Förderung erhalten?

 

Wer kann die Förderung erhalten?
Die ILE FMB und das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken stellen mit dem Regionalbudget insgesamt 100.000 € für Kleinprojekte zur Verfügung. Die Projekte müssen im Gebiet der ILE FMB liegen (Bindlach, Gefrees, Goldkronach, Grafengehaig, Harsdorf, Himmelkron, Ködnitz, Marktleugast, Marktschorgast, Neuenmarkt, Stammbach, Trebgast, Wirsberg). Gefördert werden können Projekte von Vereinen, Privatpersonen, Stiftungen, Kommunen, Kirchen, Unternehmen etc.


Wie hoch ist die Förderung?
Generell werden Kleinprojekte von mind. 625 € bis max. 20.000 € Gesamtausgaben (netto) gefördert. Dabei können bis zu 80 % der förderfähigen Nettokosten (= Bruttokosten abzgl. Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) gefördert werden. Ein Projekt wird mit max. 10.000 € bezuschusst. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.


Wie bekomme ich die Förderung für mein Projekt?
Die Träger der Kleinprojekte reichen ihren Antrag auf Förderung bis 07.11.2022 in der Geschäftsstelle der ILE FMB ein. Wichtig ist, dass mit der Durchführung noch nicht begonnen wurde, d.h. es darf beispielsweise noch kein Lieferungs- und Leistungsvertrag abgeschlossen oder Material bestellt worden sein. Die Geschäftsstelle prüft die Projektanträge auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen und ein interkommunales Entscheidungsgremium, aus verschiedenen Interessensgruppen, wählt dann mittels festgesetzter Auswahlkriterien die Projekte aus, die gefördert werden.

Die Projekte müssen den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Darunter fällt auch der Kilmaschutz, die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme sowie die Digitalisierung.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der ILE FMB und dem Träger des Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt sind. Anschließend kann mit dem Projekt begonnen werden. Auf die Einholung von Vergleichsangeboten kann bei der Vergabe der Kleinprojekte verzichtet werden.


Da der Förderzeitraum limitiert ist, müssen die beantragten Projekte bis 20.09.2023 abgeschlossen und alle notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Belege, Nachweise, Dokumentation) bei der Geschäftsstelle der ILE FMB eingegangen sein. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Durchführungsnachweises durch die ILE FMB und sobald der vom Amt für Ländliche Entwicklung freigegebene Zuwendungsanteil des Regionalbudgets bei der ILE FMB eingegangen ist. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

 

Die Auswahlkriterien der ILE FMB für ein Kleinprojekt sind:

  • Innovativer Ansatz
  • Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume (z.B. als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume, Lebensqualität)
  • Beitrag zur Innenentwicklung
  • attraktive & lebendige Ortskerne, erreichbare Grundversorgung, Leerstandbehebung, Gemeinschaftseinrichtungen, Flächensparen, Barrierefreiheit
  • Beitrag zum Natur-, Umwelt-, Klimaschutz und/oder Kulturlandschaft
  • Tourismus/Freizeit/Kultur/Brauchtum/Er-lebniswert
  • Beitrag zu einem im ILE-Konzept der ILE FMB festgelegten Handlungsziel
  • Bedeutung/Nutzung/Reichweite für das ILE FMB Gebiet und Stärkung der regionalen Identität
  • Beteiligung der Bürgerschaft/Bürgerengagement

 

Noch Fragen?
Sie können sich jederzeit an die Geschäftsstelle der ILE FMB wenden. Ich helfe Ihnen gerne weiter! Die Kontaktdaten finden Sie hier.


Alle Antragsformulare können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen erhalten Sie außerdem über die Website des Ministeriums.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 26. September 2022

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